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   BGH, 12.06.1959 - 4 StR 156/59   

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BGH, 12.06.1959 - 4 StR 156/59 (https://dejure.org/1959,2963)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1959 - 4 StR 156/59 (https://dejure.org/1959,2963)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1959 - 4 StR 156/59 (https://dejure.org/1959,2963)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 4 StR 156/59
    Zu den "in das Amt einschlagenden" Handlungen im Sinne des § 331 StGB gehören einmal solche, die in den Kreis der Obliegenheiten fallen, welche dem Beamten durch Gesetze und Dienstvorschriften übertragen sind (RGSt 77, 75; BGHSt 11, 125, 127 ).

    Nur wenn seine Beratung gerade auf seiner dienstlichen Kenntnis derjenigen Fragen und amtlichen Verhältnisse beruhte, die jene Baufirma berührten, was hier durchaus der Fall gewesen sein kann, könnte von einer in das Amt einschlagenden Handlung die Rede sein (BGHSt 11, 125, 128 ).

    Die Handlungen des Angeklagten sind auch nicht dadurch zu einer Amtshandlung geworden, daß es ihm möglicherweise verboten war, ohne dienstliche Genehmigung private Ratschläge zu erteilen (RGSt 70, 172; BGHSt 11, 125, 129) [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57].

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 4 StR 156/59
    Zu den "in das Amt einschlagenden" Handlungen im Sinne des § 331 StGB gehören einmal solche, die in den Kreis der Obliegenheiten fallen, welche dem Beamten durch Gesetze und Dienstvorschriften übertragen sind (RGSt 77, 75; BGHSt 11, 125, 127 ).

    Unter die Vorschrift fallen darüber hinaus auch Handlungen, die mit denjenigen Dienstobliegenheiten im Zusammenhang stehen, welche ihm gerade durch seine amtliche Stellung ermöglicht werden, die er also nur vermöge seiner amtlichen Stellung vornehmen kann (RGSt 69, 393; 77, 75; HRR 1940 Nr. 872; BGHSt 11 a.a.O.).

  • RG, 28.11.1935 - 2 D 771/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist bei der Bestechlichkeit Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 12.06.1959 - 4 StR 156/59
    Unter die Vorschrift fallen darüber hinaus auch Handlungen, die mit denjenigen Dienstobliegenheiten im Zusammenhang stehen, welche ihm gerade durch seine amtliche Stellung ermöglicht werden, die er also nur vermöge seiner amtlichen Stellung vornehmen kann (RGSt 69, 393; 77, 75; HRR 1940 Nr. 872; BGHSt 11 a.a.O.).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Eine Diensthandlung in diesem Sinne - wie auch im Sinne der dargelegten früheren Auslegung des § 331 StGB aF - wird in der Regel nicht schon in einer bloßen Beratungstätigkeit des Amtsträgers gesehen werden können, selbst wenn diese besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert, die ihm durch sein Amt vermittelt worden sind, es sei denn, daß gerade diese Beratungstätigkeit zu seinem dienstlichen Aufgabenbereich gehört (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 1959 - 4 StR 156/59 - und vom 21. November 1961 - 5 StR 472/61; RGSt 72, 70, 71; vgl. auch BGHSt 11, 125, 128, 18, 263, 267).
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